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   BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88   

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BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88 (https://dejure.org/1988,4406)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1988 - 1 WB 91.88 (https://dejure.org/1988,4406)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1988 - 1 WB 91.88 (https://dejure.org/1988,4406)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen militärischen Vorgesetzten über die Verwendung des Soldaten nach Maßgabe der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem Ermessen - Notwendigkeit der Besetzung eines freien oder frei werdenden Dienstpostens - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).

    Welche von mehreren freien Dienstposten vorrangig zu besetzen sind, ist eine Organisationsfrage, die bei der richterlichen Kontrolle als vorgegeben hingenommen werden muß (vgl. BVerwGE 53, 95).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt die Notwendigkeit, einen freien oder freiwerdenden Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 76, 255 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]; Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a).

    Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Unteroffizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88).

  • BVerwG, 15.06.1988 - 1 WB 97.88

    Grundsätzliche Einräumung des öffentlichen Interesse an der sofortigen

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Einen mit Schriftsatz vom 30. Mai 1988 gestellten Antrag, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung begehrte (§§ 21, 17 Abs. 6 Satz 2 WBO), hat der Senat mit Beschluß vom 15. Juni 1988 - 1 WB 97/88 - zurückgewiesen.

    Daß die vom Antragsteller vorgetragenen Gründe aus dem familiären Bereich auch unter Berücksichtigung des Rechtsgrundsatzes, daß bei Versetzungsentscheidungen stets die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten (§ 10 Abs. 3 SG) zu beachten ist, der Versetzung nicht entgegenstehen, hat der Senat in seinem Beschluß vom 15. Juni 1988 - 1 WB 97/88 - in dem Verfahren über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einzelnen dargelegt.

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Eine solche Zusage läge nur dann vor, wenn die entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben worden wäre, der auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle dazu befugt gewesen wäre (vgl. BVerwGE 63, 110, 113) [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78].
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt die Notwendigkeit, einen freien oder freiwerdenden Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 76, 255 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]; Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschlage der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179 f.; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschlage der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179 f.; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschlage der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179 f.; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
  • BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88

    Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen

  • BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11

    Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur

    Unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs kann zwar im Einzelfall die Frage, ob ein anderer Soldat für die Besetzung eines Dienstpostens zur Verfügung steht, einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 216 , vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 91.88 -, vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 5.93 - und vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1988 - 1 WB 97.88

    Grundsätzliche Einräumung des öffentlichen Interesse an der sofortigen

    Der Bundesminister der Verteidigung (BMVg) hat in seinem Beschwerdebescheid vom 7. März 1988 und in seiner Stellungnahme vom 19. Mai 1988, mit der er den Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dem Senat vorgelegt hat (Verfahren 1 WB 91/88), die Gründe dargelegt, die für eine Auswahl gerade des Antragstellers und nicht für die des vom Antragsteller genannten Oberfeldwebels K. maßgebend waren.
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93

    Personalmaßnahmen der Bundeswehr - Beschwerde gegen eine Versetzungsverfügung der

    Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Offizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215 [217]; Beschluß vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 91.88 -).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 95.88

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung -

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: BVerwGE 53, 95; 73, 51 f [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]; BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 - 1 WB 91/88).
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